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Erbschaft- und Schenkungssteuer?

Erbschaftsteuer:

Die Erbschaftsteuer in Deutschland wird grundsätzlich auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft erhoben. Dazu gehören unter anderem:

  • Bargeld und Bankguthaben
  • Immobilien und Grundstücke
  • Unternehmensanteile
  • Wertpapiere und Investitionen
  • Kunstwerke, Schmuck und andere Wertgegenstände
  • Forderungen gegen Dritte
  • Lebensversicherungen, wenn sie nicht ausdrücklich vom Erben bezahlt wurden

Schenkungssteuer:

Die Schenkungssteuer betrifft die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten und beinhaltet ähnliche Vermögensarten wie die Erbschaftsteuer. Unter die Schenkungssteuer fallen also:

  • Geldgeschenke
  • Immobilien
  • Anteile an Unternehmen
  • Wertgegenstände wie Kunst oder Schmuck
  • Sonstige Übertragungen von Vermögen, die ohne entsprechende Gegenleistung erfolgen

Freibeträge und Steuerklassen

Beide Steuerarten berücksichtigen verschiedene Freibeträge und Steuerklassen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker/Erblaser und Beschenktem/Erben richten. Dadurch kann die tatsächliche Steuerlast variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Formen des Vermögens und bestimmte Empfänger unter Umständen ganz oder teilweise von der Erbschaft- oder Schenkungssteuer befreit sein können, zum Beispiel bei Unternehmensnachfolgen unter bestimmten Bedingungen.

Deutsche Erbschaftsteuerrechner

Berechnung der Steuer

Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse:

Steuerklasse I - Nächste Verwandte

Diese Klasse umfasst Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Enkel und weitere enge Verwandte.

Steuerklasse II - Weitere Verwandte

Diese Klasse umfasst Geschwister, Stiefeltern und entferntere Verwandte.

Steuerklasse III - Sonstige Erwerber

Diese Klasse umfasst alle nicht-verwandten Personen und Organisationen.

Ergebnisse:

Erbe: Euro

Freibetrag: Euro

Erbschaftsteuer: Euro